Immobilien im Erbschaftsfall | die raumverteiler immobilien

Wir unterstützen Sie im Fall einer Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft beim Hausverkauf

Hinterlässt der Verstorbene der Erbengemeinschaft eine Immobilie und gibt es kein Testament, so ist dieses Haus ihr gemeinsames Eigentum. Jeder Miterbe wird demnach Hauseigentümer – ein Fakt, der nicht selten zu Konflikten führt, vor allem, wenn es in der Erbengemeinschaft um den Hausverkauf geht. Zwar hat jeder Erbe das Recht, über seinen Nachlassanteil zu verfügen, dieses Recht gilt aber nicht für ein Haus, das als Ganzes an mehrere Erben geht.

 

Besonderheiten bei einer Erbengemeinschaft

 

Um die geerbte Immobilie verkaufen zu können, müssen alle Erben zustimmen. Sind sich alle einig, steht dem Verkauf im Prinzip nichts mehr im Weg. Der Verkaufsbetrag wird anschließend je nach Erbansprüchen aufgeteilt. So einfach verläuft es bei einer Erbengemeinschaft beim Hausverkauf jedoch selten. Es kommt z.B. häufig vor, dass ein Miterbe das Haus gern behalten möchte. Weitere Probleme können durch Wohnrechtsbelastungen oder durch Vermietungen entstehen. Mit den Rechten an der Immobilie sind beim Erbe aber auch zahlreiche Pflichten verbunden. Diese Verpflichtungen werden genauso wie das Haus selbst auf alle Miterben in der Erbengemeinschaft verteilt. Kann bspw. ein Erbe bestimmte Kosten zur Pflege der Immobilie nicht begleichen, so haften die anderen Erben dafür. Sind sich die Erben uneins, so kann die Auszahlung eines Erben eine Lösung sein. Dafür ermittelt ein Sachverständiger einen marktgerechten Wert für das Haus und damit den Geldanteil, den einer der Erben für seinen Verzicht auf das Haus erhält.

Erbengemeinschaft – Hausverkauf bringt viele Vorteile

Je mehr Miterben es in einer Erbengemeinschaft gibt, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sie uneins über den Verkauf des Hauses sind. Dabei ist dieser gerade bei einer großen Erbengemeinschaft die beste Lösung. Durch das Verkaufen wird der Erbvorgang schnell abgeschlossen und die Erben ersparen sich jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen, die natürlich ebenfalls mit Kosten verbunden sind. Außerdem haben die Erben mit dem Verkaufserlös wesentlich mehr Möglichkeiten, das Erbe zu nutzen, z.B. für die eigene Immobilie oder die Begleichung von Verbindlichkeiten.

Beratung zur Immobilienabwicklung bei Erbengemeinschaft

Gerne beraten unsere Immobilienmakler für den Landkreis Rosenheim Sie individuell zum Thema Erbengemeinschaft und Hausverkauf. Dabei arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit unseren Kompetenzpartnern z.B. Steuerbüro, Rechtsanwaltskanzlei und Notariat zusammen und begleiten Sie bei Ihren Terminen. Sofern gewünscht, übernehmen wir auch die Vermarktung des Objekts. Wir begleiten Sie zudem, wenn Sie bereits heute Ihre Immobilie an Ihre Erben verschenken wollen, und zeigen Ihnen hier die verschiedenen Möglichkeiten auf. Somit können Sie sicher sein, dass Sie bis zum Abschluss einen professionellen Partner an Ihrer Seite haben. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

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