Zwangsversteigerung: Was nun? | die raumverteiler immobilien

Zwangsversteigerung: Alles was Sie dazu wissen müssen

„Unser Beratungsangebot für eine optimale Immobilienabwicklung im Falle einer Zwangsversteigerung"

Eine Zwangsversteigerung ist eine besondere Situation und erfordert eine sachliche und fachliche Betrachtung bestehender Möglichkeiten. Wir führen eine individuelle Einschätzung zur Wertermittlung Ihrer Immobilie durch, koordinieren die nächsten Schritte für Sie und finden gemeinsam mit Ihnen einen Lösungsweg für Ihre Situation.

  • Beratung zum Erhaltungswert
  • Alternative Möglichkeiten
  • Vorzeitiger Abverkauf

In vielen Fällen kann es von Vorteil sein, eine Immobilie vorzeitig zu verkaufen, um dann die nächsten Schritte in Ruhe anzugehen. Wir unterstützen Sie bei Ihren individuellen Überlegungen und vermitteln Ihnen bei rechtlichen Fragen auch fachkompetente Hilfe seitens unserer kooperierenden Anwaltskanzlei.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter: Tel. 08062-72581 0.

Was ist eine Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung wird immer dann notwendig, wenn der Bewohner einer Immobilie nicht mehr im Stande ist, seine Rechnungen oder Darlehensraten zu zahlen. In diesem Fall kann der Gläubiger Anspruch auf die Immobilie anmelden, um seine Geldforderung zu erfüllen. Bei Immobilien, die per Zwangsversteigerung den Eigentümer wechseln, kann es sich neben normalen Wohn- und Geschäftshäusern auch um Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten, Garagen bzw. Stellplätzen oder Grundstücke handeln.

Warum ist der Preis bei einer Zwangsversteigerung oft so niedrig?

Üblicherweise wird in solchen Fällen die Immobilie vorher durch eine Zwangsverwaltung verwaltet, die vom zuständigen Amtsgericht eingesetzt wird. So soll dafür gesorgt werden, dass die Immobilie in gutem Zustand bleibt und mit den Mieteinahmen ordnungsgemäß verfahren wird. Gleichzeitig versucht der eigentliche Eigentümer die Immobilie bestmöglich zu verkaufen. Kommt hier kein Ergebnis zustande, dann kommt es zur Zwangsversteigerung, bei der oft Preise aufgerufen werden, die unter dem eigentlichen Marktpreis liegen. Oft liegt der Preis rund ein Drittel niedriger, als eigentlich üblich.

Die richtige Beratung zur Zwangsversteigerung im Landkreis Rosenheim

Aus diesem Grund kann eine Zwangsversteigerung einer Immobilie durchaus die Gelegenheit für wahre Schnäppchen bieten. Für den Gläubiger ist die Zwangsversteigerung oft die letzte und einzige Möglichkeit, seine Forderungen noch auszugleichen. Die Versteigerung ist höchst demokratisch, da der Höchstbietende den Zuschlag erhält. Bei einer Zwangsversteigerung werden alle Lasten und Verbindlichkeiten offen gelegt, so dass keine Eigenrecherche notwendig ist und die Risiken für den Käufer klar ersichtlich sind. Dennoch sollte der Kauf einer Immobilie nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wir stehen Ihnen gerne beratend bei Zwangsversteigerungen in Kolbermoor, Bruckmühl, Tuntenhausen oder Bad Aibling zur Seite und unterstützen Sie kompetent. Beispielsweise gehen wir gemeinsam vorliegende Gutachten durch und helfen Ihnen bei einer Einschätzung über den tatsächlichen Wert einer Immobilie. Außerdem beraten wir Sie auch bei der Planung einer Bieterstrategie und geben Tipps, wie Sie während der Zwangsversteigerung am wahrscheinlichsten zum Erfolg kommen.

Vorteile einer Zwangsversteigerung:

  • Jeder kann teilnehmen
  • günstiger Kaufpreis
  • Transparenz in Bezug auf Verbindlichkeiten

Mit der richtigen Beratung kann eine Zwangsversteigerung also durchaus eine lohnende Alternative zu klassischen Wegen sein, wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie sind.

Wie erfährt man von Zwangsversteigerungen?

Grundsätzlich werden Zwangsversteigerungen vom jeweils zuständigen Amtsgericht durchgeführt. Von Terminen kann man folgendermaßen erfahren:

  • Über die Aushänge am Amtsgericht
  • Über den Immobilienteil in Tageszeitungen
  • Online (zum Beispiel über www.zvg-portal.de oder die Webseite des Amtsgerichts)

Über das zur Immobilie zugehörige Aktenzeichen kann der zuständige Rechtspfleger ermittelt werden, der Interessenten für eine Zwangsversteigerung den Gläubiger nennt, Einsicht in das Gutachten gewährt oder über einen Einblick in das Grundbuch Informationen zu Grundschulden und Baulasten zulässt. Besichtigungstermine sind offiziell von Seiten des Amtsgerichts nicht möglich, Sie können sich jedoch vor Ort von außen ein Bild machen oder den Mieter freundlich um Zugang bitten.

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